Zum Inhalt springen
  • 030 - 401 33 46
  • Kundenzeitungen
  • Magazin
  • Kontakt

    Überblick

    • > KONTAKT vereinbaren
    Menu
    • > KONTAKT vereinbaren

    Wie Sie uns errreichen

    Wohltorf Immobilien

    • Ludolfingerplatz 1a | 13465 Berlin
    • 030 / 123 456 78
    • info@wohltorf.com
    • www.wohltorf.com
  • info@wohltorf.com
  • 030 - 401 33 46
  • EIGENTÜMER

    Häufig gesucht

    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Immobilie Verkaufen
    Menu
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Immobilie Verkaufen

    Dienstleistungen

    • > Verkauf
    Menu
    • > Verkauf

    Ihr Ansprechpartner

    Dirk Wohltorf

    Vereinbaren sie unverbindlich online einen Termin

    KONTAKT
  • IMMOBILIEN

    Angebote

    • > Häuser
    • > Wohnungen
    • > Grundstücke
    Menu
    • > Häuser
    • > Wohnungen
    • > Grundstücke

    Tools

    • > Suchauftrag
    Menu
    • > Suchauftrag

    Ihr Ansprechpartner

    Dirk Wohltorf

    Vereinbaren sie unverbindlich online einen Termin

    KONTAKT
  • RATGEBER

    Themenwelten

    • > Wohnen im Alter
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung
    Menu
    • > Wohnen im Alter
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung

    Wichtige Unterlagen

    Jetzt Herunterladen
  • UNSER SYSTEM

    Überblick

    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    Menu
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog

    Marketingpaket

    • > hochwertige Fotos
    • > Exposé
    Menu
    • > hochwertige Fotos
    • > Exposé

    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    Menu
    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
  • REFERENZEN

    Empfehlungen

    • > Kundenstimmen
    Menu
    • > Kundenstimmen
    google_reviews-e1565865205455
    Bewerten Sie uns auf Google
    Bewerten Sie uns auf Facebook
    Bewerten Sie uns auf Immoscout 24

    Referenzimmobilien

    • Auswahl von Referenzimmobilien
    Menu
    • Auswahl von Referenzimmobilien
  • VIDEOS
  • WARUM WOHLTORF
Menu
  • Eigentümer
    • > Eigentümer
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Verkauf
  • Immobilien
  • Ratgeber
    • > Ratgeber
    • > Wohnen im Alter
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erben
    • > Scheidung
  • Unser System
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    • > hochwertige Fotos
    • > Finanzierungsrechner
    • > Energieausweis
  • Referenzen
    • > Referenzimmobilien
    • > Kundenstimmen
    • > Partner
    • > Auszeichnungen
  • Kundenzeitungen
  • Magazin
  • Videos
  • Kontakt

Fördermöglichkeiten für den Heizungsaustausch

Effizientere Heizungen senken die Nebenkosten und entlasten die Umwelt. Damit möglichst viele Hausbesitzer davon profitieren, halten viele staatliche Einrichtungen Möglichkeiten zur Förderung bereit. Aber profitieren alle davon?

Generell gibt es die Fördermittel für den Austausch und die Optimierung einer Heizungsanlage. Die staatliche Förderung erfolgt dabei über die KFW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Antrag auf Förderung sollte immer vor der Durchführung der Maßnahmen gestellt werden und erfolgt über Zuschüsse oder Kredite. Entscheidend für die Höhe der Fördermittel sind dabei der Gebäudetyp, sowie der Umfang der Maßnahme.

Förderung für den Umstieg auf erneuerbare Energien

Während die KfW vor allem Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen fördert, unterstützt die BAFA ausschließlich den Umstieg auf erneuerbare Energien. Für die Besitzer einer Ölheizung ist dabei zu beachten, dass die KfW seit dem 01.01.2020 keine Förderung für Öl- oder Gas-Brennwertheizungen als Einzelmaßnahme oder als Heizungspaket anbietet. Dabei wird bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ein Wärmeerzeuger mit Öl auch nicht mehr berücksichtigt. Gasheizungen hingegen schon. Zur Berechnung für ein solches Gebäude können aber weiterhin auch nicht förderfähige Wärmeerzeuger wie eine Ölheizung hinzugezogen werden.

Darüber hinaus lässt sich eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien ergänzend zum BAFA-Förderprogramm finanzieren. Optimierungsmaßnahmen bei Heizungen für fossile und erneuerbare Energien, wie zum Beispiel der Austausch der Heizungspumpe sowie der Ersatz oder Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen werden ebenfalls gefördert.

Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme

Die Förderung der Heizung als Einzelmaßnahme liegt seit Beginn des Marktanreizprogrammes vor allem bei der BAFA. Dabei übernimmt das Bundesamt prozentual einen Anteil der tatsächlichen förderfähigen Kosten für den Austausch und die Erweiterung der Heizungsanlage. Sollten Sie Ihre alte Ölheizung gegen einen Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien tauschen, bekommen Sie zusätzlich zehn Prozent auf die gewährten Fördersätze. Damit erhöhen sich die Förderung für Solarthermieanlagen und Gas-Hybridheizungen auf 40 Prozent und für Biomasseanlagen, Wärmepumpen sowie hybride Systeme auf Basis erneuerbarer Energien sogar auf 45 Prozent.

Bei einer Biomasseanlage für den Neubau ist besonders darauf zu achten, dass entweder eine Brennwertnutzung oder eine sekundäre Partikelabscheidung vorhanden ist – in Form eines Abgaswärmetauschers, eins elektrostatischen Partikelabscheiders, eines filternden Abscheiders oder Abscheiders als Abgaswäscher.

Vor allem wenn die Heizung über 15 Jahre alt ist, lohnt sich auf jeden Fall weit im Voraus über den Austausch oder die Optimierung der alten Heizung nachzudenken. Wägen Sie ab, welche Heizung wirklich zu Ihnen und Ihrem Heizverhalten passt. Sollten die Förderungsangebote der KfW oder der BAFA nicht zu Ihrem aktuellen Heizsystem passen, so bieten auch die Bundesländer und kommunen Förderungen an.

Möchten Sie wissen, ob sich die Optimierung Ihrer Heizungsanlage vor dem Hausverkauf lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

www.kfw.de/inlandsfoerderung

www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © he gong/unsplash.com

Zurück

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Dirk Wohltorf

Inhaber

030 - 401 33 46

info@wohltorf.com

gesamtes team

Kontakt

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!​

Wohltorf Immobilien

  • Ludolfingerplatz 1a | 13465 Berlin
  • 030 - 401 33 46
  • 030 - 40 10 75 19
  • info@wohltorf.com
  • https://wohltorf.com
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Widerrufsbelehrung
Copyright © 2021 Wohltorf Immobilien
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Widerrufsbelehrung
Copyright © 2021 Wohltorf Immobilien
Cleantalk Pixel